Kanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Juristischer Beistand im Verwaltungsstrafverfahren in Salzburg
Als kompetenter Rechtsbeistand für Verwaltungsstrafrecht vertritt Sie die Kanzlei Dr. Garstenauer bei Verwaltungsübertretungen und Verwaltungsstrafen jeder Art. Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung des Teams um Dr. Garstenauer, umfassendes juristisches Fachwissen und ein hohes Maß an persönlichem Engagement.
Verwaltungsstrafen - Anonymverfügung, Strafverfügung und Organstrafverfügung
Kommt es zu einer Verwaltungsstrafe - etwa in Form eines Parkdelikts („Falschparken), einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder einer Lärmbelästigung, so handelt es sich in der Mehrzahl aller Fälle um geringfügige Übertretungen. Diese ziehen ein sogenanntes verkürztes Verwaltungsstrafverfahren nach sich. Beispiele dafür sind etwa die Anonymverfügung, Strafverfügung oder Organstrafverfügung.
Dr. Berthold Garstenauer - Ihr Rechtsbeistand im Verwaltungsstrafverfahren
Wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, so wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und durchgeführt. In einer Vielzahl der Fälle handelt es sich bei Verwaltungsstrafen um Geldbußen, doch unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Freiheitsstrafen möglich.
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