Kanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Ihr Rechtsanwalt in Salzburg
Unsere Rechtsanwaltskanzlei besteht seit 1994 und befindet sich im Herzen Salzburgs. Das bedeutet für unsere Mandanten drei Jahrzehnte an Erfahrung in der Vertretung vor Gerichten und Behörden, Vertragserrichtung und Rechtsberatung. Unser Anspruch ist höchste Qualität, Vertrauen und Kosteneffizienz.
Die Kanzlei wird als Familienunternehmen geführt und kombiniert durch die Erfahrung von Generationen traditionelle Werte mit Dynamik und Innovation. Zu den Mandanten unserer Kanzlei zählen neben Privatpersonen, Unternehmen aus der Bau- und Immobilienbranche und Versicherungsgesellschaften. Unserer Kanzlei in der Fürstenallee 17 bietet den idealen Rahmen für diskrete Gespräche. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine Erstberatung.
Kanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Ihr fachkundiger Rechtsanwalt in Salzburg
Team
Gemeinsam im Dienste unserer Klienten! Ein mehrköpfiges Familienunternehmen aus kompetenten Juristen betreut Sie fachkundig und zuverlässig. Ganz unabhängig davon, welchem Fachbereich Ihre Fragestellung zugehörig ist: Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht.
Fachgebiete
Unsere Kanzlei zeichnet sich neben der Vielseitigkeit der juristischen Fachbereiche durch eine Spezialisierung auf Immobilien- und Versicherungsrecht aus. Zu unseren Kernkompetenzen gehören:
Aktuelles
Bleiben Sie bestens informiert – wir berichten an dieser Stelle regelmäßig Interessantes und Aktuelles rund um rechtliche Themen, Entwicklungen und Zusammenhänge. Interviews und wegweisende Urteile, gesellschaftlich relevante Themen mit Rechtsbezug und juristische Wegweiser- all das finden Sie regelmäßig aktualisiert, übersichtlich präsentiert und auf das Wesentliche zusammengefasst.
Aktuelle Artikel:
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Interview Salzburger Nachrichten vom 05.11.2022: Geändertes Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) ordnet neue Maßnahmen gegen Zweitwohnsitze an
mehr erfahrenRechtzeitig vor der Salzburger Landtagswahl sollen mit einem neuen Raumordnungsgesetz (ROG) und einem neuen Grundverkehrsgesetz deutliche Signale gesetzt werden. Doch hinter den Bemühungen gegen „Zweitwohnsitze“ sehen Juristen einerseits fragliche Definitionen und Bestimmungen, andererseits Verstöße bei der Kontrolle, die in den Schutzbereich der Grund- und Verfassungsrechte eingreifen. Kontrollorgane sollen deutlich mehr Rechte haben als etwa die Polizei und mit einer Vollmacht der Behörde einfach eine Wohnung betreten können. Dafür benötigt selbst die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss des Haft- und Rechtsschutzgerichtes.
Laut den geplanten Gesetzen, dürfen die Kontrollorgane auch „erforderliche Unterlagen“ verlangen,
diese (einschließlich Geschäftsaufzeichnungen) einsehen und Kopien anfertigen. Weiters dürfen sie Datenbanken und Speichermedien öffnen, auswerten und Kopien herstellen. Wer das alles nicht zulässt, riskiert Strafen zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Wird der in einem Bescheid festgehaltene „gesetzliche Zustand“ nicht in einer angemessenen Zeit hergestellt, kann die Liegenschaft gerichtlich versteigert werden.
(c) Salzburger Nachrichten
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Interview Krone vom 01.11.2020 über die Löschung von rufschädigenden Bewertungen auf Internetplattformen
mehr erfahrenDie Kronenzeitung berichtet über ein von unserer Kanzlei geführtes Verfahren, in dem wir die Löschung von rufschädigenden Bewertungen eines Immobilienunternehmens auf einer Internetplattform bewirken konnten (OGH 10.09.20, 6 Ob 135/20a).
Wir haben ein Immobilienunternehmen in einem Gerichtsverfahren gegen den Verfasser einer rufschädigenden Bewertung begleitet und konnten die gerichtliche Löschung erreichen. Der Rechtsstreit ging durch alle Instanzen. Der Verfasser der rufschädigenden Bewertung wurde letztlich nach § 1330 ABGB verpflichtet, den Kommentar auf der Internetplattform zu beseitigen und jede weitere Verbreitung herabsetzender Äußerungen dieser Art gegen das Unternehmen zu unterlassen.
Nach den Ausführungen des Obersten Gerichtshofes findet das Recht auf freie Meinungsäußerung bei unwahren Tatsachenbehauptungen seine Begrenzung. Werturteile, die konkludente Tatsachenbehauptungen enthalten, dürfen nicht schrankenlos geäußert werden. Trotz der heutigen Reizüberflutung müssen unwahre Vorwürfe, auch in Bewertungen von Unternehmen auf Plattformen im Internet ebenso wenig hingenommen werden, wie der unwahre Vorwurf sonstiger strafbarer Handlungen. Der Grundsatz, dass (etwa) von Politikern ein größeres Maß an Toleranz verlangt wird, kann nicht auf jedwedes am Verkehrsgeschehen teilnehmende Unternehmen übertragen werden.
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Interview Salzburger Nachrichten vom 01.11.2020: Das Salzburger Raumordnungsgesetz (ROG) steht auf dem Prüfstand
mehr erfahrenEin Salzburger Rechtsanwalt hat den Verfassungsgerichtshof angerufen.
Der Artikel behandelt die wesentlichen Inhalte der Verfassungsbeschwerde von RA Dr. Berthold Garstenauer. Konkret geht es um die Salzburger Regeln über Kurzzeitvermietung und verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf das Immobilieneigentum.
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Interview Salzburger Nachrichten vom 29.12.2018 mit Bernhard Schreglmann zum Thema Zweitwohnsitz: „Ab 1. Jänner wird’s legal“
mehr erfahrenIm Interview mit Bernhard Schreglmann thematisiert Rechtsanwalt Dr. Berthold Garstenauer die Legalisierung von Zweitwohnsitzen in Salzburg nach dem Salzburger Raumordnungsgesetz. Dabei werden die Fragen behandelt,
· Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um einen Zweitwohnsitz in Salzburg zu legalisieren
· Wie sich ein Zweitwohnsitz in Salzburg definiert
· Was bei der Legalisierung zu beachten ist
· In welchem Fall sollte eine Meldung unterlassen werden?
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Interview Salzburger Nachrichten vom 10.11.2018 zum Thema Kurzzeitvermietung „Airbnb oder not to be“
mehr erfahrenRechtsanwalt Dr. Berthold Garstenauer im Interview mit den Salzburger Nachrichten zur Rechtslage rund um die Kurzzeitvermietung über die Internetplattform "Airbnb".
Dabei wird insbesondere auf die gesetzlichen Zulässigkeitserfordernissen nach § 5 des Salzburger Raumordnungsgesetzes eingegangen. Sind die raumordnungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, erfordert die Kurzzeitvermietung eine baubehördliche Genehmigung. Die Erteilung ist dabei an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ausnahmen bestehen aber für den Fall, dass eine Wohnung bereits vor dem Stichtag 1. Jänner 2018 für touristische Beherbergungen verwendet wurde, sofern dies damals bau- und raumordnungsrechtlich zulässig war.
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Interview Gewinn (Immobilien Salzburg) zum Thema Zweitwohnsitze „Salzburg: Letzte Chance für Zweitwohnsitze“
mehr erfahrenSalzburg: Letzte Chance für Zweitwohnsitze. Mit einem neuen Raumordnungsgesetz kämpft Salzburg gegen illegale Zweitwohnsitze. Eigen - tümer bekommen aber eine letzte Chance, diese zu legalisieren.
„Das Salzburger Raumordnungsgesetz hat mit 1. Jänner 2018 die legale Vermietung von Wohnungen über Online-Plattformen wie Airbnb so gut wie Airbnb so gut wie abgedreht. „Die tage- oder wochenweise Vermietung von Wohnungen an Gäste gegen Bezahlung gilt gemäß Raumordnungsgesetz als touristische Beherbergung. Die Zweitwohnung wird als eine Wohnung definiert, die unter anderem nicht für die touristische Beherbergung von Gästen verwendet wird. Die Airbnb-Vermietung einer Zweitwohnung im Rahmen einer touristischen Beherbergung ist daher nicht möglich (Robert Wiederisch in Gewinn).
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Interview Salzburger Nachrichten vom 03.02.2018 zum Thema Salzburger Raumordnung „Viele Unschärfen beim Raumordnungsgesetz“
mehr erfahrenDas neue Salzburger ROG ist teilweise in Kraft und wirft Fragen auf. Ein Rechtsanwalt aus Salzburg kritisiert beim Thema Zweitwohnsitze unklare Formulierungen und unverständliche Regelungen. Vermietungsformen wie Airbnb sind jedenfalls ausdrücklich erlaubt.
Kanzlei Dr. Berthold Garstenauer
Die Rechtsanwaltskanzlei stellt sich vor
Unsere Kanzlei zählt seit ihrer Gründung im Jahr 1994 zu den renommierten Adressen unter den Salzburger Juristen. Tatsächlich wird unsere fachliche Expertise auch außerhalb der Salzburger Landesgrenzen geschätzt. Wir verstehen uns als kompetente Ansprechpartner zu sämtlichen Fragen des Bau- und Bauvertragsrechts, des Schadenersatz- Versicherungs- und Verkehrsrechts sowie des Immobilienrechts.
Unsere vielseitigen juristischen Services im Überblick
Auf Basis des gegenseitigen Vertrauens begleitet die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Berthold Garstenauer Klienten sowohl bei der gerichtlichen als auch der außergerichtlichen Durchsetzung ihrer Rechte sowie bei der Abwicklung von Liegenschaftsverträgen. Das professionelle Team aus kompetenten Juristen bietet eine umfassende Betreuung basierend auf jahrelanger Erfahrung. Der Einsatz moderner Technologie ermöglicht den Zugang zu einer umfangreichen und stets aktualisierten Rechtsprechung.
Ihre Anwaltskanzlei in bester Lage in Salzburg
Der zentrale Standort in der Fürstenallee 17 in Salzburg bringt für unsere Klienten in mehrfacher Hinsicht Vorteile. Die modernen, großzügigen Räumlichkeiten schaffen ideale Voraussetzungen für diskrete Gespräche und ein einladendes Ambiente für Sitzungen und Gesprächstermine. Die zahlreichen unmittelbar an das Bürogebäude angrenzenden Parkplätze machen eine Parkplatzsuche überflüssig. Dank der hervorragenden Verkehrsanbindung ermöglicht der Standort eine rasche Erreichbarkeit für den weitgespannten Klientenkreis.